Ein Gefahrstofflager muss die Anforderungen der TRGS 510 erfüllen, sobald bestimmte Mengen überschritten werden, zum Beispiel mehr als 50 kg akut toxischer Stoffe der Kategorien 1 bis 3, mehr als 20 kg leicht oder extrem entzündbarer Flüssigkeiten oder insgesamt mehr als 1.500 kg verschiedener Gefahrstoffe.1 Dazu kommen das Wasserrecht mit Auffangvolumen nach AwSV, der bauliche Brandschutz und ab großen Mengen eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Grundlage von allem ist die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung.
Für Spraydosen etwa liegt die Schwelle bei mehr als 50 Stück oder 20 kg. Ein Onlinehändler mit drei Paletten davon betreibt rechtlich ein Lager im Sinne der TRGS, auch wenn es im Alltag niemand so nennt.
Zum Stand dieses Artikels: recherchiert aus Primärquellen: TRGS 510 in der Ausgabe Dezember 2020 (GMBl 2021), GefStoffV, AwSV und 4. BImSchV, jeweils im Oktober 2026 in der dann abrufbaren Fassung gelesen. Der Text ersetzt keine Fachkraft für Arbeitssicherheit und keine Prüfung durch Behörde, Sachverständige oder Versicherer. Maßgeblich sind der aktuelle Wortlaut der Regelwerke und die Einstufung im Sicherheitsdatenblatt Ihrer Stoffe.
Welche Regeln für ein Gefahrstofflager gelten
Mehrere Rechtsgebiete greifen gleichzeitig: Die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 510 schützen die Beschäftigten und das Gebäude, Wasserhaushaltsgesetz und AwSV Boden und Gewässer, das Immissionsschutzrecht die Nachbarschaft, die Bauordnung Brandabschnitte und Rettungswege.
Die TRGS 510 regelt das Lagern in ortsbeweglichen Behältern wie Fässern, Kanistern, IBC oder Gasflaschen.2 Ausgenommen sind unter anderem Explosivstoffe, Ammoniumnitrat und Schüttgut in loser Schüttung. Organische Peroxide regeln vorrangig Anhang III der GefStoffV und die DGUV Vorschrift 13; aus der TRGS gelten für sie nur die Abschnitte 3 bis 5 ergänzend.1
Ab wann ist ein Lager ein Gefahrstofflager?
Für alle Gefahrstoffe gelten zunächst die allgemeinen Schutzmaßnahmen aus Abschnitt 4 der TRGS 510. Die Abschnitte 5 bis 13 gelten zusätzlich, sobald die Mengen aus Tabelle 1 überschritten sind.1 Außerhalb von Lagern dürfen insgesamt höchstens 1.500 kg Gefahrstoffe stehen, in Arbeitsräumen nur in besonderen Einrichtungen.3
Ein Auszug aus Tabelle 1, bezogen auf die Summe je Gebäude oder Brandabschnitt:
| Gefahrstoffe | Lager mit Zusatzmaßnahmen ab | Weitere Anforderungen (u. a. Brandschutz) ab |
|---|---|---|
| Akut toxisch, Kategorie 1 bis 3 (H300, H310, H330, H301, H311, H331) | mehr als 50 kg | mehr als 200 kg |
| Krebserzeugend, keimzellmutagen, reproduktionstoxisch 1A/1B | mehr als 50 kg | mehr als 200 kg |
| Entzündbare Flüssigkeiten H224 und H225 | H224 schon ab mehr als 10 kg, H224 und H225 zusammen ab mehr als 20 kg | mehr als 200 kg |
| Entzündbare Flüssigkeiten H226 | mehr als 100 kg | mehr als 1.000 kg |
| Aerosole Kategorie 1 und 2 (H222, H223) | mehr als 20 kg oder 50 Stück | mehr als 200 kg oder 500 Stück |
| Aerosole Kategorie 3 (H229) | mehr als 20 kg oder 50 Stück | keine Brandschutzmaßnahmen nach Abschnitt 6 zugeordnet |
| Entzündbare Gase (H220, H221) | mehr als 50 kg und mehr als eine Flasche | mehr als 200 kg oder 400 l |
| Oxidierend, Kategorie 1 (H271) | mehr als 1 kg | mehr als 5 kg |
| Oxidierend, Kategorie 2 und 3 (H272) | mehr als 50 kg | mehr als 200 kg |
| Entzündbare Feststoffe (H228) | mehr als 200 kg | mehr als 200 kg |
| Sonstige als gefährlich eingestufte Stoffe | mehr als 1.000 kg | |
| Mehrere verschiedene Gefahrstoffe zusammen | mehr als 1.500 kg |
Die vollständige Tabelle mit allen Gefahrenklassen steht in der TRGS selbst.1
Lagerklassen und Zusammenlagerung
Was neben was stehen darf, ergibt sich aus der Lagerklasse, meist in Abschnitt 7 des Sicherheitsdatenblatts angegeben.
| Lagerklasse | Inhalt (vereinfacht) |
|---|---|
| 1 | Explosive Stoffe |
| 2A, 2B | Gase; Aerosole und Feuerzeuge |
| 3 | Entzündbare Flüssigkeiten |
| 4.1A, 4.1B, 4.2, 4.3 | Entzündbare Feststoffe, pyrophore und selbsterhitzungsfähige Stoffe, Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase bilden |
| 5.1A bis 5.1C, 5.2 | Oxidierende Stoffe; organische Peroxide und selbstzersetzliche Stoffe (Lagerung der Peroxide nach DGUV Vorschrift 13) |
| 6.1A bis 6.1D, 6.2 | Akut toxische Stoffe, ansteckungsgefährliche Stoffe |
| 7 | Radioaktive Stoffe |
| 8A, 8B | Ätzende Stoffe, brennbar und nicht brennbar |
| 10 bis 13 | Brennbare und nicht brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe ohne andere Zuordnung |
Die Lagerklasse 9 ist nicht belegt.4 Reizende oder umweltgefährliche Stoffe landen je nach Brennbarkeit und Aggregatzustand meist in den Klassen 10 bis 13.
Abschnitt 13 der TRGS kennt drei Stufen:5
- Zusammenlagerung: Stoffe stehen im selben Lagerabschnitt, weil ihre Gefahren und die nötigen Schutzmaßnahmen ähnlich sind.
- Getrenntlagerung: Stoffe stehen im selben Lagerabschnitt, aber durch Abstand, Wände oder getrennte Auffangräume voneinander abgegrenzt.
- Separatlagerung: Stoffe stehen in verschiedenen Lagerabschnitten, die mit einem Feuerwiderstand von mindestens 90 Minuten voneinander getrennt sind.
Ob zwei Lagerklassen zusammen stehen dürfen, zeigt die Zusammenlagerungstabelle (Tabelle 12) der TRGS. Die Regeln des Abschnitts 13 greifen erst, wenn insgesamt mehr als 200 kg Gefahrstoffe lagern. Abweichen darf man nach Nr. 13.4 nur eng begrenzt: höchstens 400 kg insgesamt und 200 kg je Lagerklasse, und zwar als Hinzulagerung in ein Lager für die Lagerklassen 6.1C, 6.1D, 8A, 8B oder 10 bis 13, wenn keine erhöhte Gefährdung zu befürchten ist.5
Bauliche Anforderungen und Brandschutz
Aus Abschnitt 5 der TRGS 510 kommen die Grundanforderungen an jedes Lager: ausreichende Beleuchtung ohne gefährliche Erwärmung des Lagerguts, ausreichende Lüftung, wenn Gefahrstoffe freigesetzt werden können, und ein Fußboden, der gegen die gelagerten Stoffe beständig, dicht und nicht saugfähig ist.6
Für entzündbare und andere brandfördernde Stoffe kommen ab den Schwellen der Tabelle zusätzliche Brandschutzmaßnahmen nach Abschnitt 6 hinzu. Dazu gehören unter anderem eine harte Bedachung, bei Lagern über 200 m² mindestens zwei möglichst gegenüberliegende Ausgänge, Rettungswege von höchstens 35 m Länge, ein Erlaubnisscheinverfahren für Feuerarbeiten und das Warnzeichen W021 „Warnung vor feuergefährlichen Stoffen“.7
Für kleinere Mengen erlaubt die TRGS Sicherheitsschränke, für entzündbare Flüssigkeiten in der Praxis Schränke mit 90 Minuten Feuerwiderstand nach DIN EN 14470-1, für Gasflaschen Schränke nach DIN EN 14470-2.7
Separatlagerung verlangt Lagerabschnitte mit 90 Minuten Feuerwiderstand (feuerbeständig, F 90, REI 90). Ob die Wände einer Bestandshalle das leisten, steht im Brandschutzkonzept oder in der Baugenehmigung.
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Lagerabschnitte mit Gefahrstoffen sind nach ASR A1.3 zu kennzeichnen. Liegen dort verschiedene Gefahrstoffe, genügt das allgemeine Warnzeichen W001 mit dem Zusatzzeichen „Gefahrstofflager“. Explosionsgefährdete Bereiche tragen an den Zugängen das Warnzeichen D-W021 „Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre“.6 Wo der Zugang beschränkt sein muss, etwa bei akut toxischen oder krebserzeugenden Stoffen, kommt das Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“ hinzu.3
Für entzündbare Flüssigkeiten wird die Abluft konkret: In Lagerräumen für Behälter bis 1.000 l verlangt die TRGS 510 mindestens einen 0,4-fachen Luftwechsel pro Stunde. Ein Raum bis 100 m³ ist dann vollständig Zone 2, ein größerer bis 1,5 m Höhe. Keine Zonen braucht es bei mindestens 2-fachem Luftwechsel oder einer fest installierten Gaswarneinrichtung, die die Lüftung automatisch verstärkt. Im Freien gelten Rückhalteeinrichtungen bis 0,2 m über ihrer Oberkante als Zone 2.8 Geräte und Stapler in diesen Zonen müssen für den Ex-Schutz geeignet sein.
Behälter sind regelmäßig auf Schäden zu kontrollieren, die Fristen legt der Arbeitgeber nach Stoff, Behälter und Lagerbedingungen fest.6 AwSV-Anlagen der Gefährdungsstufen B bis D prüfen Sachverständige vor Inbetriebnahme, Anlagen der Stufen C und D außerhalb von Schutzgebieten zusätzlich alle fünf Jahre.9 Feuerlöscher müssen nach ASR A2.2 mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person geprüft werden; Art und Zahl richten sich nach der Brandgefährdung, bei Lösemitteln und Metallbränden braucht es passende Löschmittel.10
Wasserrecht: Auffangvolumen nach AwSV
Flüssige Gefahrstoffe sind fast immer auch wassergefährdend; dann gilt zusätzlich die AwSV. Sie teilt jede Anlage nach Menge und Wassergefährdungsklasse (WGK) in Gefährdungsstufen ein:11
| Menge in m³ oder t | WGK 1 | WGK 2 | WGK 3 |
|---|---|---|---|
| bis 0,22 m³ bzw. 0,2 t | A | A | A |
| über 0,22 m³ bzw. 0,2 t bis 1 | A | A | B |
| über 1 bis 10 | A | B | C |
| über 10 bis 100 | A | C | D |
| über 100 bis 1.000 | B | D | D |
| über 1.000 | C | D | D |
Für Fass- und Gebindelager schreibt § 31 AwSV das Rückhaltevolumen vor. Bis 100 m³ Gesamtvolumen müssen 10 % davon zurückgehalten werden können, mindestens aber der Inhalt des größten Behälters. Darüber sinkt der Prozentsatz auf 3 % (mindestens 10 m³) und ab 1.000 m³ auf 2 % (mindestens 30 m³). Für Kleingebinde bis 20 Liter genügt unter Bedingungen eine flüssigkeitsundurchlässige Fläche, wenn Ausgelaufenes schnell aufgenommen werden kann.12
40 IBC zu je 1.000 l ergeben 40 m³, zurückzuhalten sind also 4 m³.
Zwei weitere Pflichten betreffen den Mieter direkt. Bestimmte Arbeiten an Anlagen der Gefährdungsstufen C und D dürfen nur Fachbetriebe nach § 45 AwSV ausführen, in Wasserschutzgebieten schon ab Stufe B.13 Und wer eine prüfpflichtige Anlage errichtet oder wesentlich ändert, muss das mindestens sechs Wochen vorher schriftlich bei der Behörde anzeigen (§ 40 AwSV).14
Wann ein Gefahrstofflager genehmigungspflichtig ist
Eine Halle, die als Lager für nicht brennbare Waren genehmigt ist, wird nicht automatisch zum Gefahrstofflager. Meist ist eine Nutzungsänderung mit angepasstem Brandschutzkonzept nötig, denn nach § 60 BauO NRW braucht auch sie grundsätzlich eine Baugenehmigung.15
Bei größeren Mengen verlangt die 4. BImSchV ein immissionsschutzrechtliches Verfahren, zum Beispiel:16
- entzündbare Gase in Behältern ab 3 t (vereinfachtes Verfahren), ab 50 t förmlich; 30 t entzündbares Gas in Einzelbehältnissen bis 1.000 cm³, etwa Spraydosen (Nr. 9.1.2)
- Stoffe der Stoffliste in Anhang 2, etwa akut toxische Stoffe, mit Schwellen von teils deutlich unter einer Tonne bis 200 t
Ab noch größeren Mengen fällt ein Betrieb unter die Störfall-Verordnung. Wie viel Vorlauf Genehmigungen kosten und was davon in den Mietvertrag gehört, steht im Artikel Gefahrstofflager mieten.
Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung
Vor der Lagerung muss der Arbeitgeber nach § 6 GefStoffV die Gefährdungen ermitteln, bewerten und dokumentieren. Aus dieser Gefährdungsbeurteilung folgen alle Maßnahmen, auch die Frage, ob ein Lager nach TRGS 510 nötig ist.
§ 14 GefStoffV verlangt eine schriftliche Betriebsanweisung zu Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhalten bei Störungen sowie eine mündliche Unterweisung vor Beginn der Tätigkeit und danach mindestens jährlich, schriftlich dokumentiert.17
Die Fragen an Vermieter und Versicherer stehen unter Gefahrstofflager mieten, Abstände und Zonen für Fässer im Freien unter Gefahrstoffcontainer und Lagerung im Freien. Für das Palettenlager daneben hilft Hochregal, Fachboden oder Blocklager.
Ab wann braucht man ein Gefahrstofflager?
Sobald die Mengen aus Tabelle 1 der TRGS 510 überschritten sind, etwa mehr als 50 kg akut toxischer Stoffe, mehr als 20 kg leicht entzündbarer Flüssigkeiten, mehr als 20 kg oder 50 Stück Aerosole oder insgesamt mehr als 1.500 kg verschiedener Gefahrstoffe. Darunter genügen die allgemeinen Schutzmaßnahmen, in vielen Betrieben ein Sicherheitsschrank.
Was bedeutet F90 beim Gefahrstofflager?
F90 steht für einen Feuerwiderstand von 90 Minuten, heute meist als REI 90 oder feuerbeständig bezeichnet. Die TRGS 510 verlangt ihn für die Separatlagerung, also für Lagerabschnitte, die Stoffe trennen, die nicht zusammen gelagert werden dürfen. Bei Sicherheitsschränken entspricht dem der Typ 90 nach DIN EN 14470-1.
Wie groß muss die Auffangwanne im Gefahrstofflager sein?
Nach § 31 AwSV müssen Fass- und Gebindelager bis 100 m³ Gesamtvolumen 10 % davon zurückhalten können, mindestens aber den Inhalt des größten Behälters. Bei größeren Lagern sinkt der Prozentsatz, es gelten dann Mindestvolumen von 10 oder 30 m³.
Ist ein Gefahrstofflager genehmigungspflichtig?
Baurechtlich muss die Nutzung als Gefahrstofflager genehmigt sein; in einer bestehenden Halle bedeutet das meist eine Nutzungsänderung. Ab bestimmten Mengen, etwa 3 t entzündbarer Gase oder 30 t entzündbares Gas in Einzelbehältnissen bis 1.000 cm³ wie Spraydosen, kommt eine Genehmigung nach der 4. BImSchV hinzu.
Quellen
- TRGS 510, Abschnitt 1 Anwendungsbereich mit Tabelle 1, Fassung Dezember 2020, abgerufen über BGN Branchenwissen, https://vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/tr/trgs510/1.htm
- TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, Ausgabe Dezember 2020, GMBl 2021 Nr. 9/10 vom 16.02.2021, S. 178, https://vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/tr/trgs510/titel.htm
- TRGS 510, Abschnitt 4 Allgemeine Schutzmaßnahmen, Nr. 4.1 und 4.3, https://vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/tr/trgs510/4.htm
- TRGS 510, Anhang 2 Zuordnung der Lagerklassen, https://vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/tr/trgs510/anh2.htm
- TRGS 510, Abschnitt 13 Zusammenlagerung, https://vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/tr/trgs510/13.htm
- TRGS 510, Abschnitt 5 Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei der Lagerung in Lagern, https://vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/tr/trgs510/5.htm
- TRGS 510, Abschnitt 6 Brandschutzmaßnahmen, https://vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/tr/trgs510/6.htm
- TRGS 510, Abschnitt 12 Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten, Nr. 12.6, https://vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/tr/trgs510/12.htm
- AwSV, Anlage 5 Prüfzeitpunkte und Prüfintervalle, https://www.gesetze-im-internet.de/awsv/anlage_5.html
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A2-2
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), § 39 Gefährdungsstufen, https://www.gesetze-im-internet.de/awsv/__39.html
- AwSV, § 31 Besondere Anforderungen an Fass- und Gebindelager, https://www.gesetze-im-internet.de/awsv/__31.html
- AwSV, § 45 Fachbetriebspflicht, https://www.gesetze-im-internet.de/awsv/__45.html
- AwSV, § 40 Anzeigepflicht, https://www.gesetze-im-internet.de/awsv/__40.html
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), § 60 Genehmigungsbedürftige Vorhaben, https://lexmea.de/de/gesetz/bauo-2018-nrw/60
- Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV), Anhang 1 Nr. 9.1 bis 9.3 und Anhang 2, https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/anhang_1.html
- Gefahrstoffverordnung, § 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten, https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__14.html



